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				Natursteinteppich, Steinteppich, Terrassenbeschichtung, Industrieboden, Bodenbeschichtungen, 
				 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für Bautenschutz - Melcher - BM-Bodentechnik 
 
1. Geltungsbereich 
1.1 Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen: 
1.2 Achtung! Die nachstehenden Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen 
können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt 
haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages 
2. Kostenvoranschläge: 
2.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich, für einen Kostenvoranschlag bezahltes 
Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein 
Auftrag erteilt wird. 
2.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch 
keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über  
15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich 
verständigen. 
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine 
gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters 
in Rechnung gestellt werden. 
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder 
Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 
2.2 Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse 
bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen anderweitig nicht 
verwendet werden.Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur 
Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten 
gegenüber 
3. Angebote: 
3.1 Angebote werden nur schriftlich über FAX oder E-Mail erteilt. 
3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen 
Leistung möglich. 
3.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit 
Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen 
4. Bestellungen und Auftragsbestätigungen: 
An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers 
bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes 
verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrages der 
Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. 
5. Preise: 
5.1 Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den 
a) Lohnkosten und/oder 
b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, 
sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher 
Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der 
Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden 
Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und 
Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. 
6. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen: 
6.1Bei Wartezeiten für die unser Unternehmen nicht verantwortlich ist oder Ihr 
beauftragte Nebenarbeiten werden nachstehende Kosten berechnet: je Arbeitskraft 
€ 38,50/ Std. je Facharbeiter € 42,50/ Std je Montagefahrzeug € 15,00/ Std Für 
vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte 
Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf 
angemessenes Entgelt. 
6.2 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen 
Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. 
7. Leistungsausführung: 
7.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, 
sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und 
der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen 
und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. 
7.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden sind vom 
Auftraggeber beizubringen. 
7.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer 
kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und 
Materialien zur Verfügung zu stellen. 
7.4 Die für die Leistungsausführung erforderlichen Energie- u. Wassermengen sind 
vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. 
7.5 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine 
dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei 
Vertragsabschluß nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie 
Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich 
verrechnet. 
7.6 Eventuell vorhandene Unebenheiten am Untergrund werden bei der 
Beschichtung von 2-3mm nicht restlos ausgeglichen, somit muss an der fertigen 
Oberfläche ebenfalls mit Unebenheiten gerechnet werden. 
Als Toleranzbereich wird die ÖNORM 7232 zugrunde gelegt. 
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe 
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 
8. Leistungsfristen und -termine: 
8.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer 
dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist. 
Bei Beginn der Baustelle muss eine Weisungsbefugte Person des Auftraggebers vor 
Ort sein, die über Art und Umfang des Auftrages in Kenntnis gesetzt und diese 
auch über Änderungen und deren preislichen Konsequenzen entscheidungsbefugt ist. 
Weiters muss diese Person auch rechtlich in der Lage sein die schriftliche 
Abnahme der geleisteten Arbeit zu unterfertigen.  
9. Verrechnung: 
Bogenförmig verlegte Mauerwerke werden im Außenbogen gemessen. Säulen und 
Schächte sowie Bodenkanäle werden mitgemessen,. Das Ausmaß der Fläche wird Hohl 
für Voll berechnet. 
11. Zahlung: 
11.1 Der Auftraggeber hat über Verlangen des Auftragnehmers nach Maßgabe des 
Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten. 
11.2 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde 
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche 
Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen 
sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von 
der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu 
machen. 
11.3 Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, 
selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und 
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und 
im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im 
Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns 
dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros 
gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. 
Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro 
erfolgter Mahnung einen Betrag von EURO 12,- sowie für die Evidenzhaltung des 
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EURO 5,- jeweils 
zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der 
Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere 
Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom 
Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen 
11.4 Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. 
Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen kann ein Skonto von 2 % abgezogen werden. 
11.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des 
gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. 
12. Eigentumsvorbehalt: 
12.1 Alle gelieferten und verlegten Waren bleiben bis zur vollständigen 
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 
13. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung) 
13.1 Bei Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden 
a) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk 
möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
13.2 Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur 
die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. 
14. Gewährleistung: 
14.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch 
den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei 
Rechnungslegung; sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. 
Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die 
Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt. 
15. Schadenersatz: 
15.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, 
die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für 
den verschuldeten Mangel. 
15.2 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den 
Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist 
oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand 
verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen. 
15.3 Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz 
jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind 
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der 
Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten. 
15.4 Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt. 
16. Produkthaftung: 
16.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und 
Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von 
Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen 
Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf 
vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst 
gegebener Hinweise erwartet werden kann. 
17.Abfall und Bauscht  
Alle von uns zum Bauvorhaben gelieferten Verpackungen sind nach dem ARA-System 
erfasst und wurden bereits unter der ARA Nr.: 568 vergebührt, die anfallenden 
Leergebinde können bauseits kostenlos bei der zuständigen Entsorgungsstelle 
entsorgt werden.Wird die Entsorgung der Leergebinde und Abfall durch unsere 
Firma  
gewünscht, verrechnen wir eine Unkostenpauschale von € 170,00 
17. Erfüllungsort: 
17.1 Erfüllungsort ist ……………………………….. 
(Sitz des Auftragnehmers). 
 
 
 
 
______________________________ 
 
Unterschrift des Auftraggeber 
 
 
bei Auftragserteilung bitte hier gegenzeichnen und retourfaxen 
  
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